Kleinreparaturen in Coesfeld auch das Schild an der Fassade ist geregelt.
Für die Coesfelder Innenstadt gibt es eine Gestaltungssatzung samt Fibel – und im Denkmalbereich Mühlen-/Walkenbrückenstraße kommt der Denkmalschutz dazu.
Coesfeld hat eine ungewöhnliche Baugeschichte für eine Kreisstadt dieser Größe. Am 21. März 1945 wurden rund 10.000 Spreng- und 49.000 Brandbomben über der Stadt abgeworfen; der Bestand an älteren Bürgerhäusern wurde stark dezimiert, und weitere bedeutende Baudenkmäler fielen der Stadtsanierung bis in die 1980er-Jahre zum Opfer. Von der einstigen Marktplatzbebauung blieb so gut wie nichts erhalten, der Wiederaufbau erfolgte teils autogerecht.
Umso mehr Gewicht hat der eine Bereich, der die Zerstörung weitgehend überstanden hat: Die Mühlen- und die Walkenbrückenstraße wurden in den 1980er-Jahren saniert und als Denkmalbereich ausgewiesen, in dem sich Neubauten den denkmalgeschützten Altbauten anzupassen haben. Erhalten sind dort unter anderem Mühlenstraße 15 von etwa 1750 mit Rokokodekor, Mühlenstraße 23 von 1803, Mühlenstraße 25 mit Fachwerk aus dem 16. Jahrhundert und einer Stuckdecke von 1735 sowie Walkenbrückenstraße 4, vermutlich der älteste erhaltene Wohnbau der Stadt.
Über den Denkmalbereich hinaus gilt für die Innenstadt eine Gestaltungssatzung mit Gestaltungsfibel, die Vorgaben zur äußeren Gestaltung macht. Für Kleinreparaturen ist das der entscheidende Unterschied zu anderen Städten: Auch Kleinteile, die man sonst ohne Nachdenken ersetzt – Werbeanlagen, Markisen, Beläge –, folgen hier Vorgaben.
Dazu kommt die Streulage: Neben der Kernstadt und dem Ortsteil Lette gehören die Bauerschaften Goxel, Gaupel, Harle, Stevede, Flamschen, Stockum und Sirksfeld zum Stadtgebiet, überwiegend mit Einzelhöfen. Kleine Arbeiten dort einzeln anzufahren lohnt selten — sinnvoller ist, sie zu bündeln und mit einem ohnehin geplanten Rundgang zu verbinden.
Was in Coesfeld besonders ist.
Die Gestaltungssatzung gilt über den Denkmalbereich hinaus
Die Stadt Coesfeld hat für die Innenstadt eine Gestaltungssatzung nebst Gestaltungsfibel erlassen, die Vorgaben zur äußeren Gestaltung macht – unabhängig davon, ob ein Objekt im Denkmalbereich liegt. Wer ein Schild, eine Markise oder einen sichtbaren Belag erneuert, prüft die Vorgaben besser vorher als nach dem Einbau.
Denkmalbereich Mühlen-/Walkenbrückenstraße
Der einzige größere zusammenhängend erhaltene Altstadtbereich Coesfelds. Bauten von etwa 1750 und 1803, Fachwerk aus dem 16. Jahrhundert mit einer Stuckdecke von 1735, dazu der vermutlich älteste erhaltene Wohnbau der Stadt. Historischer Putz, Fachwerk und Backstein vertragen weder Hochdruck noch beliebige Ersatzteile – dort ist jede sichtbare Arbeit abstimmungspflichtig.
Markttage und Prozessionen belegen die Flächen
Wochenmarkt dienstags und freitags, der Ursulamarkt, die Große Kreuztracht über zwölf Kilometer am Sonntag nach Kreuzerhöhung und die Kleine Kreuztracht am Pfingstmontag um den Stadtkern: An diesen Tagen sind Innenstadtflächen belegt und Zufahrten gesperrt. Arbeiten mit Materialanlieferung werden entsprechend gelegt.
Was die Kleinreparaturen in Coesfeld umfassen.
Einfache Reparaturen nach Abstimmung: Beschläge, Türschließer, Handläufe, lose Befestigungen
Wechsel von Leuchtmitteln in Treppenhäusern, an Zugängen und in Hofbereichen
Beschilderung: Hausnummern, Hinweis- und Fluchtwegschilder, Beschriftung an Klingel und Briefkasten – in der Innenstadt nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung
Rückfrage bei Stadt und Denkmalbehörde vor sichtbaren Arbeiten in der Innenstadt und im Denkmalbereich Mühlen-/Walkenbrückenstraße
Mängelaufnahme mit Foto und schriftlicher Rückmeldung
Terminierung mit Blick auf Markttage und Prozessionstermine, wenn Material angeliefert werden muss
Der genaue Umfang entsteht bei der Objektaufnahme. Den vollständigen Leistungsrahmen zeigt die Seite Kleinreparaturen; wie wir Coesfeld insgesamt betreuen, steht auf Objektmanagement Coesfeld.
Von Dorsten nach Coesfeld
Hüttenstraße 1, 46284 Dorsten
Wir fahren Coesfeld von der Hüttenstraße in Dorsten aus an — rund 44 km.
Die Karte wird von OpenStreetMap geladen. Dabei wird Ihre IP-Adresse an deren Server übertragen.
Gilt nur für diesen Besuch. Dauerhaft erlauben lässt sich das unter „Externe Medien" in den Cookie-Einstellungen.
Dürfen wir an einem Haus an der Mühlenstraße das Fenster ersetzen?
Nicht ohne Abstimmung. Die Mühlen- und die Walkenbrückenstraße bilden den einzigen größeren zusammenhängend erhaltenen Altstadtbereich Coesfelds und sind in den 1980er-Jahren als Denkmalbereich ausgewiesen worden; Mühlenstraße 25 hat Fachwerk aus dem 16. Jahrhundert und eine Stuckdecke von 1735. Instandsetzung des vorhandenen Fensters ist etwas anderes als sein Austausch. Bei allem, was das äußere Bild verändert, fragen wir vorher bei der Denkmalbehörde nach.
Gilt die Coesfelder Gestaltungssatzung auch für ein neues Schild am Eingang?
Sehr wahrscheinlich. Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt macht mit ihrer Gestaltungsfibel Vorgaben zur äußeren Gestaltung, ausdrücklich auch für Werbeanlagen und Markisen – und sie gilt über den Denkmalbereich hinaus. Ob eine konkrete Beschilderung erfasst ist, klären wir vor der Ausführung mit der Stadt. Ein montiertes Schild wieder abnehmen zu müssen, ist teurer als eine Nachfrage.
Wann können Arbeiten in der Coesfelder Innenstadt ausgeführt werden?
An Tagen, an denen die Flächen frei sind. Der Wochenmarkt findet dienstags und freitags statt, dazu kommen der Ursulamarkt und die beiden Kreuztrachten – die Große über zwölf Kilometer am Sonntag nach Kreuzerhöhung, die Kleine am Pfingstmontag um den Stadtkern. An diesen Terminen sind Innenstadtflächen belegt und Zufahrten gesperrt. Arbeiten ohne Anlieferung sind davon meist unberührt.
Kleinreparaturen in der Nachbarschaft.
Wir sind im gesamten Einsatzgebiet unterwegs. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten lassen sich Termine zusammenlegen.
Wir sehen uns das Objekt an und stellen den Umfang zusammen, der vor Ort wirklich gebraucht wird. Rückmeldung innerhalb eines Werktages, telefonisch unter 02362 7409030.