Fünf Denkmalbereiche, vier davon Zechenkolonien
Reitwinkelkolonie, Kolonie König Ludwig, Alte Kolonie Suderwich, Im Heidekämpchen und Holzmarkt sind förmlich festgesetzt. In diesen Bereichen sind Außenarbeiten erlaubnispflichtig – ausdrücklich auch an Fenstern, Türen, Einfriedungen, Vorgärten und Belägen. Vor dem Angebot klären wir mit der Unteren Denkmalbehörde, was Instandsetzung ist und was Veränderung.

