
Fensterreinigung im Objekt: Turnus, Zugang und warum Angebote so weit auseinanderliegen
Wer für dasselbe Gebäude drei Angebote zur Fensterreinigung einholt, bekommt oft drei Zahlen, die kaum zueinander passen. Das liegt selten an unterschiedlichen Stundensätzen. Es liegt fast immer daran, dass die drei Anbieter etwas anderes gezählt haben.
Der Kern des Problems: Es gibt keine selbstverständliche Zähleinheit
Bei der Treppenhausreinigung ist klar, was ein Durchgang ist. Bei Glas ist das nicht so. In der Praxis werden drei Einheiten verwendet, und sie führen zu völlig verschiedenen Zahlen:
- Nach Fensterelement. Ein Element ist ein zusammenhängendes Fenster – aber zählt eine dreiflügelige Balkontür als ein Element oder als drei? Zählt ein Oberlicht mit?
- Nach Quadratmeter Glasfläche. Klingt objektiv, ist es aber nur, solange feststeht, ob innen und außen getrennt gezählt werden, also ob ein Quadratmeter Glas einen oder zwei Quadratmeter Leistung bedeutet.
- Nach Stunde. Ehrlich bei unklarem Aufwand, aber ohne festen Leistungsumfang nicht vergleichbar und in der Abrechnung schwer zu prüfen.
Vor dem Preis steht deshalb die Einheit. Solange nicht feststeht, was gezählt wird, vergleicht man keine Angebote, sondern Zählweisen. Das ist derselbe Mechanismus wie beim Leistungsverzeichnis für die Objektbetreuung: Nicht der Preis erzeugt die Streuung, sondern die unterschiedliche Auslegung derselben Anfrage.
Was mitgereinigt wird – und was extra ist
Die zweite große Quelle für Abweichungen liegt im Umfang je Element. Diese vier Positionen sollten ausdrücklich benannt sein:
- Glas innen und außen oder nur außen. Bei Treppenhausfenstern ist beides üblich, bei bewohnten Einheiten meist nur außen.
- Rahmen und Falze. Der Falz – die Vertiefung, in der Schmutz und Wasser stehen – ist die aufwendigste Stelle am ganzen Fenster. Ein Angebot ohne Aussage dazu ist kein vollständiges Angebot.
- Fensterbänke innen und außen.
- Rollläden, Jalousien und Gitter. Das ist eigenständige Arbeit und gehört nicht stillschweigend dazu.
Eine praktische Trennung, die sich in Wohnanlagen bewährt: Rahmen und Bänke im Treppenhaus laufen im Rhythmus der Unterhaltsreinigung mit, die Glasflächen selbst in einem eigenen, selteneren Intervall.
Der Turnus richtet sich nach der Lage, nicht nach dem Kalender
Für Wohnanlagen ist das Intervall der Gemeinschaftsfenster kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Rechnung aus drei Größen:
- Exposition. Eine Fassade an einer Hauptstraße mit Bremsstaub verschmutzt schneller als eine zum Innenhof. Nord- und Wetterseiten setzen anders zu als geschützte Seiten.
- Umgebung. Baustellen in der Nachbarschaft, Bäume mit Blütenstaub oder Honigtau, Industrie im Umfeld, Vogelaufkommen an Simsen und Attiken.
- Sichtbarkeit. Ein Eingangsbereich mit Ganzglaselement prägt den Eindruck des Objekts stärker als ein Kellerfenster. Wo der erste Eindruck entsteht, ist ein engeres Intervall wirtschaftlich, auch wenn die Fläche kleiner ist.
Bei Gewerbeobjekten kommt eine vierte Größe dazu: die Erwartung der Nutzer. Schaufenster, Eingangsanlagen und Ganzglastüren an Gewerbeimmobilien laufen in einem deutlich engeren Rhythmus als alles andere am selben Gebäude – und genau deshalb sollten sie als eigene Position geführt werden, nicht im Gesamtpaket verschwinden.
Ein Muster, das sich fast immer lohnt: nicht ein Intervall für das ganze Objekt, sondern zwei bis drei Zonen mit eigenen Intervallen. Eingangs- und Schaufensterbereich häufig, Treppenhaus mittel, selten genutzte Nebenbereiche selten. Das kostet weniger als ein enges Intervall für alles und liefert ein besseres Ergebnis als ein weites Intervall für alles.
Zugang: der Punkt, der den Preis bestimmt
Die Glasfläche sagt wenig über den Aufwand. Wie man an sie herankommt, sagt fast alles.
- Vom Boden aus, mit Wischer oder mit Teleskopstange und entmineralisiertem Wasser: der günstigste Fall. Die Stangentechnik reicht über mehrere Geschosse und braucht keine Zugangstechnik.
- Von innen, bei Fenstern, die sich vollständig öffnen und drehen lassen. Setzt voraus, dass jemand die Wohnung öffnet – ein Terminproblem, kein technisches.
- Mit Leiter, nur in engen Grenzen und nicht als Standardlösung für ganze Fassaden.
- Mit Hubarbeitsbühne, wenn Höhe oder Auskragung es verlangen. Die Bühne kostet unabhängig von der gereinigten Fläche, braucht eine Aufstellfläche und je nach Standort eine Genehmigung.
- Mit Gerüst oder Fassadenbefahranlage, bei Hochhäusern und Sonderfällen.
Daraus folgt eine Faustregel für die Anfrage: Nennen Sie die Gebäudehöhe, die Zugänglichkeit der Fassadenseiten und vorhandene Aufstellflächen mit. Ein Angebot ohne diese Angaben ist eine Schätzung, die später nach unten oder oben korrigiert wird. Wo die Fassade insgesamt zur Diskussion steht, lohnt es sich, die Fensterreinigung mit der Fassadenreinigung zusammen zu betrachten – eine Bühne, die ohnehin steht, sollte nicht zweimal anrücken.
Wovon der Preis abhängt
Zusammengefasst sind es sieben Größen, und keine davon ist die Wohnfläche:
- Anzahl und Art der Elemente, inklusive Sprossen und Teilungen. Sprossenfenster sind ein Vielfaches an Arbeit gegenüber einer glatten Scheibe gleicher Fläche.
- Umfang je Element – Glas allein, oder Glas mit Rahmen, Falz und Bank.
- Innen, außen oder beides.
- Zugangstechnik, wie oben.
- Verschmutzungsgrad und Zustand. Bauschmutz, Zementschleier, Kalkläufer aus einer defekten Rinne oder verwitterte Beschichtungen sind Sonderreinigung, keine Unterhaltsreinigung – und sie gehören in ein eigenes Angebot.
- Turnus. Ein Dauerauftrag im festen Rhythmus lässt sich in eine Tour einplanen; ein Einzeleinsatz muss die Anfahrt allein tragen.
- Zugang und Terminlage. Reinigung während des Betriebs, in Randzeiten oder mit Wohnungszugang bindet mehr Zeit als eine freie Fassade am Vormittag.
Konkrete Quadratmeter- oder Stückpreise nennen wir in einem Ratgeber nicht. Sie wären für Ihr Objekt entweder zu hoch oder zu niedrig, und beides hilft nicht. Den Preis für Ihr Objekt nennen wir Ihnen nach einer Besichtigung – bei Fenstern reicht dafür meist ein kurzer Rundgang, weil sich die Elemente zählen und die Zugänge in derselben halben Stunde beurteilen lassen. Welche Angaben eine Kalkulation belastbar machen, steht ausführlicher im Beitrag zu den Kosten der Objektbetreuung.
Umlagefähigkeit
Die Reinigung der Fenster in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen – Treppenhaus, Eingang, Kellerabgang – zählt zu den Kosten der Gebäudereinigung und ist als Betriebskosten bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig. Sonderreinigungen nach einer Baumaßnahme sind es nicht: Sie gehören zur Maßnahme, nicht zum laufenden Betrieb.
Fazit
Bei der Fensterreinigung entscheidet nicht der Quadratmeterpreis, sondern die Definition. Wer die Zähleinheit festlegt, den Umfang je Element benennt, das Objekt in zwei bis drei Zonen mit eigenen Intervallen teilt und die Zugangssituation vorab mitteilt, bekommt vergleichbare Angebote und ein Ergebnis, über das später niemand diskutiert.
