Vorgärten und Einfriedungen sind erlaubnispflichtig
In den fünf Denkmalbereichen – Reitwinkelkolonie, Kolonie König Ludwig, Alte Kolonie Suderwich, Im Heidekämpchen und Holzmarkt – erstreckt sich die Erlaubnispflicht ausdrücklich auch auf Einfriedungen, Vorgärten und Beläge. Pflege ist davon nicht betroffen, Umgestaltung schon. Die Grenze verläuft dort, wo aus Schnitt ein Ersatz wird.

