Grünpflege in Dülmen mit den Maßen, die die Stadt vorgibt.
Baumscheiben bis 10 Quadratmeter zählen in Dülmen zum Gehweg, und über der Fahrbahn müssen 4,50 Meter frei bleiben. Das steht so im Merkblatt der Stadt.
Dülmen ist mit rund 185 Quadratkilometern die flächenmäßig größte Stadt im Kreis Coesfeld – bei knapp 48.000 Einwohnern. Die Objekte liegen entsprechend weit auseinander: die Innenstadt im Stadtbezirk Mitte, dazu der Stadtbezirk Kirchspiel mit den neun Bauerschaften Börnste, Daldrup, Dernekamp, Leuste, Mitwick, Empte, Rödder, Weddern und Welte, und schließlich Rorup, Buldern, Hiddingsel, Hausdülmen und Merfeld, die bis 1975 eigenständige Gemeinden mit eigenen Ortsmitten waren.
Der Naturraum ist entsprechend groß: Dülmen liegt zwischen Baumbergen, Borkenbergen und Hoher Mark am Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland. Der Dülmener Wildpark ist mit 250 Hektar allein größer als manche Innenstadt, das Naturschutzgebiet Merfelder Bruch mit der Herde der Dülmener Wildpferde umfasst rund 350 Hektar. Dazu kommen die Naturschutzgebiete Am Enteborn, Heubachwiesen, Welter Bach, Borkenberge und die Teiche in der Heubachniederung. Hoher Baumbestand heißt hohes Laubaufkommen.
Was Dülmen von den anderen Städten unterscheidet, ist die Genauigkeit, mit der die Stadt die Pflichten beschreibt. Ihr Merkblatt zur Straßenreinigung sagt ausdrücklich, dass Straßenbegleitgrün, Beete und Baumscheiben bis zu einer Größe von maximal 10 Quadratmetern zum Gehweg zählen – und dass es dabei keine Rolle spielt, ob das Laub vom Nachbargrundstück, vom eigenen Grundstück oder von öffentlichen Straßenbäumen stammt.
Was in Dülmen besonders ist.
Die 10-Quadratmeter-Regel
Nach dem städtischen Merkblatt zählen Bepflanzungen, Beete und Baumscheiben bis maximal 10 Quadratmeter zum Gehweg. Damit gehören sie zur Pflicht des Eigentümers, einschließlich der Beseitigung von Laub und Blüten – ausdrücklich auch dann, wenn das Laub von den Straßenbäumen der Stadt stammt. Dieser Punkt fehlt in vielen Leistungsverzeichnissen und ist der häufigste Grund für Nachforderungen.
Feste Maße für den Rückschnitt
Über der Fahrbahn ist ein Bereich von mindestens 4,50 Metern Höhe freizuhalten, über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter; Zweige dürfen nicht in Gehweg- und Fahrbahnbereiche hineinragen. Sichtdreiecke, Verkehrszeichen und Straßenleuchten sind ständig freizuhalten. Diese Zahlen lassen sich unverändert in eine Leistungsbeschreibung übernehmen – und sie machen aus dem Rückschnitt eine überprüfbare Größe.
Bewuchs in Rinne, Randstreifen und Stellplatzfläche
Steht eine Straße nicht im Reinigungsverzeichnis der Stadt, reicht die Pflicht bis zur Fahrbahnmitte und erfasst auch Grün-, Rand- und Seitenstreifen, Straßenrinnen, Stellplatzflächen und Haltestellenbuchten. Unkraut, Gras und Moos sind daraus zu entfernen. Weil Dülmen zugleich Anteil an den Wasserschutzgebieten Dülmen und Lette/Humberg hat, arbeiten wir dabei mechanisch.
Was die Grünpflege in Dülmen umfasst.
Rasen-, Beet- und Gehölzpflege der vereinbarten Flächen, in den Bauerschaften auch auf großen Grundstücken
Pflege der Baumscheiben und des Straßenbegleitgrüns bis 10 Quadratmeter, einschließlich des Laubs städtischer Straßenbäume
Rückschnitt auf die vorgegebenen Maße: 4,50 Meter über der Fahrbahn, 2,50 Meter über Geh- und Radwegen; Sichtdreiecke, Verkehrszeichen und Leuchten frei
Mechanische Entfernung von Unkraut, Gras und Moos aus Rinnen, Rand- und Seitenstreifen sowie Stellplatzflächen
Laubbeseitigung mit Vorrang für Wege und Zufahrten
Abfahren von Schnittgut und Laub
Der genaue Umfang entsteht bei der Objektaufnahme. Den vollständigen Leistungsrahmen zeigt die Seite Grünpflege; wie wir Dülmen insgesamt betreuen, steht auf Objektmanagement Dülmen.
Von Dorsten nach Dülmen
Hüttenstraße 1, 46284 Dorsten
Wir fahren Dülmen von der Hüttenstraße in Dorsten aus an — rund 34 km.
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Müssen wir in Dülmen auch das Laub der städtischen Straßenbäume beseitigen?
Ja. Das Merkblatt der Stadt zur Straßenreinigung sagt es ausdrücklich: Zum Gehweg zählt auch das angelegte Straßenbegleitgrün, also Bepflanzungen, Beete und Baumscheiben bis maximal 10 Quadratmeter, und naturbedingte Verunreinigungen durch Laub und Blüten sind zu beseitigen – unabhängig davon, ob sie vom Nachbargrundstück, vom eigenen Grundstück oder von öffentlichen Straßenbäumen stammen. Wir führen den Punkt deshalb getrennt im Leistungsverzeichnis.
Wie weit muss ein Baum über der Straße zurückgeschnitten werden?
Über der Fahrbahn mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter. Zusätzlich dürfen Zweige nicht in Gehweg- und Fahrbahnbereiche hineinragen, und Sichtdreiecke, Verkehrszeichen und Straßenleuchten sind ständig freizuhalten. Beim Schnitt achten wir auf diese Maße und halten fest, wo sie erreicht wurden – so ist der Nachweis später greifbar.
Gehört das Moos in der Straßenrinne auch dazu?
Wenn die Straße nicht im Reinigungsverzeichnis der Stadt steht, ja. Dann reicht die Pflicht bis zur Fahrbahnmitte und erfasst Grün-, Rand- und Seitenstreifen, Rinnen, Stellplatzflächen und Haltestellenbuchten; Unkraut, Gras und Moos sind daraus zu entfernen. Wir arbeiten mechanisch, weil Dülmen Anteil an den Wasserschutzgebieten Dülmen und Lette/Humberg hat.
Grünpflege in der Nachbarschaft.
Wir sind im gesamten Einsatzgebiet unterwegs. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten lassen sich Termine zusammenlegen.
Wir sehen uns das Objekt an und stellen den Umfang zusammen, der vor Ort wirklich gebraucht wird. Rückmeldung innerhalb eines Werktages, telefonisch unter 02362 7409030.