Vier Zechenkolonien unter Denkmalbereichssatzung
Reitwinkelkolonie, Kolonie König Ludwig, Alte Kolonie Suderwich und Im Heidekämpchen sind förmlich festgesetzte Denkmalbereiche; geschützt ist jeweils das Ensemble. Eine Graffitientfernung an diesen Fassaden ist erlaubnispflichtig und wird mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt — auch dann, wenn sie eilig erscheint.

