Denkmalbereich und Gestaltungssatzung
Der Bereich Mühlen-/Walkenbrückenstraße ist der einzige größere zusammenhängend erhaltene Altstadtteil und seit den 1980er-Jahren Denkmalbereich. Zusätzlich hat die Stadt eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt samt Gestaltungsfibel — sie macht Vorgaben zur äußeren Gestaltung auch außerhalb des Denkmalbereichs. Sichtbare Außenarbeiten am Dach sind daher in beiden Zonen abstimmungspflichtig.

