Unkrautbeseitigung steht in der Satzung
Nach Paragraf 3 der Dorstener Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind Gehwege in ihrer gesamten Breite zu reinigen, einschließlich der Unkrautbeseitigung — unabhängig vom Verursacher. Bewuchs in Fugen ist damit keine Frage des Geschmacks, sondern eine Pflicht des Anliegers. Das lässt sich als Position sauber in ein Leistungsverzeichnis schreiben.

