Denkmalbereich und Gestaltungssatzung nebeneinander
Der Bereich Mühlen-/Walkenbrückenstraße ist seit den 1980er-Jahren Denkmalbereich und der einzige größere zusammenhängend erhaltene Altstadtteil. Zusätzlich gilt in der Innenstadt eine Gestaltungssatzung mit Gestaltungsfibel — auch für Gebäude, die weder Baudenkmal sind noch im Denkmalbereich liegen. Eine Farbänderung am Dach fällt damit in Coesfeld doppelt unter Vorgaben.

